Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO
Präambel
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend "AVV") konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der Nutzung der VoxDrop-Dienste ergeben. Er findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, bei denen Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch den Auftragnehmer beauftragte Dritte personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeiten.
1. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
1.1 Gegenstand
Gegenstand des Auftrags ist die Bereitstellung von Barrierefreiheits-Tools zur:
- Transkription von Audio- und Videoinhalten
- Erstellung von Untertiteln
- Textanalyse und -vereinfachung (Einfache/Leichte Sprache)
- Kontrastprüfung und Barrierefreiheitsanalysen
1.2 Dauer
Die Laufzeit dieses AVV entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Der AVV endet automatisch mit Beendigung des Hauptvertrags, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten eine längere Speicherung erfordern.
2. Art und Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen, insbesondere:
- Verarbeitung hochgeladener Medieninhalte zur Transkription
- Analyse von Texten zur Barrierefreiheitsprüfung
- Speicherung von Nutzerdaten zur Bereitstellung des Dienstes
- Protokollierung zur Qualitätssicherung und Fehleranalyse
3. Art der personenbezogenen Daten
Folgende Datenkategorien können verarbeitet werden:
- Stammdaten (Name, E-Mail-Adresse, Organisation)
- Nutzungsdaten (Zugriffszeiten, verwendete Funktionen)
- Inhaltsdaten (hochgeladene Medien, Texte)
- Technische Daten (IP-Adresse, Browser-Informationen)
4. Kategorien betroffener Personen
- Mitarbeiter und Beauftragte des Auftraggebers
- In Medieninhalten vorkommende Personen
- Autoren von Texten und Dokumenten
5. Pflichten des Auftragnehmers
5.1 Weisungsgebundenheit
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, es sei denn, er ist nach Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten zur Verarbeitung verpflichtet.
5.2 Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
5.3 Technische und organisatorische Maßnahmen
Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DS-GVO. Die aktuellen Maßnahmen sind in der TOM-Dokumentation beschrieben.
5.4 Unterauftragnehmer
Der Auftragnehmer setzt Unterauftragnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers ein. Die aktuelle Liste der Unterauftragnehmer ist im Subunternehmer-Verzeichnis einsehbar.
6. Rechte und Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verantwortlich für:
- Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
- Die Information der betroffenen Personen
- Die Einholung erforderlicher Einwilligungen
- Die Beantwortung von Betroffenenanfragen
7. Unterstützungspflichten
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei:
- Der Beantwortung von Anfragen betroffener Personen
- Der Einhaltung der Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen
- Der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Prüfungen durch Aufsichtsbehörden
8. Löschung und Rückgabe von Daten
Nach Beendigung der Verarbeitung löscht der Auftragnehmer alle personenbezogenen Daten, sofern nicht eine Verpflichtung zur Speicherung besteht. Auf Wunsch werden die Daten vor der Löschung in einem gängigen Format an den Auftraggeber übergeben.
9. Kontrollrechte
Der Auftraggeber kann sich vor Beginn der Verarbeitung und sodann regelmäßig von den technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers überzeugen. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten zur Verfügung.
10. Haftung
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der DS-GVO sowie den Regelungen des Hauptvertrags.
11. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses AVV bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anlage: Technische und organisatorische Maßnahmen
Die detaillierte Dokumentation unserer technischen und organisatorischen Maßnahmen finden Sie unter: