Was ist das BFSG - und warum jetzt?
Der 28. Juni 2025 markiert einen Wendepunkt für die digitale Barrierefreiheit in Deutschland. An diesem Tag trat das Barrierefreiheitstaerkungsgesetz (BFSG) in Kraft - und mit ihm eine Reihe neuer Anforderungen, die weit über die bisherige BITV 2.0 hinausgehen.
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Das erklärte Ziel: Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und aeltere Menschen sollen gleichberechtigt an der digitalen Gesellschaft teilhaben können.
Die wichtigsten Eckdaten
Wichtig: Während das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die BITV 2.0 primaer öffentliche Stellen adressieren, nimmt das BFSG erstmals auch private Unternehmen in die Pflicht. Doch diese Erweiterung hat Rueckwirkungen auf den öffentlichen Sektor - denn Kommunen sind an vielen Stellen Schnittstelle zwischen Bürgern und privaten Dienstleistern.
BFSG vs. BITV 2.0: Was ist der Unterschied?
Diese Frage hoeren wir in Beratungsgespraechen am häufigsten. Die kurze Antwort: Das BFSG ersetzt die BITV 2.0 nicht, sondern ergaenzt sie.
BITV 2.0 - Der bekannte Standard
- Barrierefreie Websites und Apps
- Erklärung zur Barrierefreiheit
- Feedback-Mechanismus für Nutzer
- Inhalte in Leichter Sprache
- Inhalte in Deutscher Gebaerdensprache
BFSG - Die Erweiterung
- Selbstbedienungsterminals
- Computer, Tablets, Smartphones
- E-Book-Reader und E-Books
- Telekommunikationsdienste
- Personenbefoerderungsdienste
Die Schnittmenge für Kommunen: Das BFSG wird ueberall dort relevant, wo digitale Bürgerservices über physische Geraete angeboten werden - sei es über Bürgerterminals im Rathaus, Kiosk-Systeme in Bibliotheken oder digitale Anzeigetafeln im öffentlichen Raum. Aber auch die Beschaffung von IT-Ausstattung faellt in den Anwendungsbereich.
Konkrete Auswirkungen auf Kommunen
Auch wenn das BFSG primaer auf die Privatwirtschaft zielt, ergeben sich für Kommunen direkte und indirekte Pflichten. Diese lassen sich in vier Bereiche gliedern.
1. Selbstbedienungsterminals und Bürgerkioske
Viele Kommunen setzen mittlerweile Selbstbedienungsterminals ein - etwa für die Beantragung von Ausweisdokumenten, die Erfassung biometrischer Daten oder als Informationspunkte in Rathaeusern und Bürgeraemtern.
Das BFSG fordert für Terminals:
- • Zwei-Sinne-Prinzip: visuell UND auditiv
- • Sprachausgabe mit Kopfhoerer-Anschluss
- • Grosse, kontrastreiche Bedienelemente (Kontrast 4,5:1)
- • Vergrößerbare Texte (mindestens 200%)
- • Alternative Eingabemöglichkeiten zum Touchscreen
2. Digitale Informationssysteme im öffentlichen Raum
Interaktive Displays im Rathaus, digitale Wegeleitsysteme, Touchscreens in Bibliotheken, Museen oder Schwimmbaeder, elektronische Anzeigetafeln an Bushaltestellen - all diese Systeme fallen unter das BFSG, wenn sie nach dem Stichtag in Betrieb genommen werden.
3. Beschaffung und Vergabe
Wer nach dem 28. Juni 2025 Selbstbedienungsterminals, Informationssysteme oder Computer für Bürgerarbeitsplaetze beschafft, muss sicherstellen, dass diese die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.
Muster für Ausschreibungen: "Das angebotene Produkt muss die Anforderungen des Barrierefreiheitstaerkungsgesetzes (BFSG) sowie der Norm EN 301 549 in der jeweils geltenden Fassung erfüllen."
4. Dienstleister und Auftragnehmer
Auch Dienstleister, die im Auftrag der Kommune arbeiten, sind in der Pflicht. Dies betrifft IT-Dienstleister, Software-Anbieter und Agenturen, die digitale Services betreuen. Überprüfen Sie bestehende Vertraege auf Barrierefreiheitsklauseln.
Technische Anforderungen im Detail
Das BFSG verweist für die technischen Anforderungen auf die Barrierefreiheitsanforderungsverordnung (BFSGV) sowie die europaeische Norm EN 301 549. Für Kommunen, die bereits BITV-konform arbeiten, sind viele Anforderungen bekannt.
Anforderungen an Terminals
Visuelle Gestaltung
- • Mindestkontrast 4,5:1
- • Schriftgröße mind. 16pt
- • Skalierbar bis 200%
- • Keine zeitbegrenzten Inhalte
Auditive Ausgabe
- • Sprachausgabe für alle Funktionen
- • Kopfhoereranschluss (3,5mm)
- • Lautstärke einstellbar (20 dB)
- • Wiederholung von Ansagen
Motorische Bedienung
- • Einhand-Bedienung möglich
- • Alternative zum Touchscreen
- • Ausreichend Zeit (20+ Sek.)
- • Erreichbare Hoehe (85-120 cm)
Handlungsempfehlungen: Was Kommunen jetzt tun sollten
Phase 1: Bestandsaufnahme (2-4 Wochen)
Vollstaendige Erfassung aller betroffenen Systeme: Welche Terminals sind im Einsatz? Wann wurden sie in Betrieb genommen? Welche Beschaffungen sind geplant? Dokumentieren Sie Standort, Hersteller, Modell und Barrierefreiheits-Status.
Phase 2: Gap-Analyse (4-6 Wochen)
Vergleichen Sie den Ist-Zustand mit den BFSG-Anforderungen. Kann das Terminal ohne Sehen bedient werden? Ohne Hoeren? Mit eingeschraenkter Motorik? Dokumentieren Sie alle Abweichungen und priorisieren Sie nach Risiko und Aufwand.
Phase 3: Massnahmenplanung (2-4 Wochen)
Entwickeln Sie einen konkreten Massnahmenplan mit Sofortmassnahmen (Stopp nicht-konformer Beschaffungen), kurzfristigen Massnahmen (Software-Updates, Nachruestungen) und mittelfristigen Massnahmen (Austausch von Altsystemen).
Phase 4: Umsetzung und Dokumentation
Setzen Sie die Massnahmen um und dokumentieren Sie jeden Schritt sorgfaeltig. Die Dokumentation ist essenziell für den Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und zur Sicherung des Bestandsschutzes für Altsysteme.
Phase 5: Kontinuierliche Verbesserung
Barrierefreiheit ist kein Projekt mit Enddatum. Etablieren Sie quartalsweise Prüfungen, Barrierefreiheits-Checks bei jeder Beschaffung, jährliche Management-Reviews und Schulungen für neue Mitarbeiter.
Die Rolle digitaler Assistenzloesungen
Neben der Hardware-Barrierefreiheit spielt auch die inhaltliche Zugaenglichkeit eine zentrale Rolle. Moderne Accessibility-Lösungen können Kommunen wirksam unterstuetzen.
Text-to-Speech für Websites und Dokumente
Eine integrierte Vorlesefunktion macht Webinhalte und PDF-Dokumente auch für Menschen zugänglich, die keinen eigenen Screenreader nutzen - sei es aufgrund von Sehbehinderung, Leseschwaeche, Dyslexie oder situativen Einschränkungen.
Leichte Sprache für komplexe Inhalte
Die BITV 2.0 fordert bereits Inhalte in Leichter Sprache. Mit KI-basierten Lösungen lassen sich komplexe Verwaltungstexte automatisch uebersetzen - deutlich schneller und kostengünstiger als die manuelle Übersetzung.
Barrierefreie PDF-Dokumente
Viele Kommunen kaempfen mit dem Altlast-Problem: Tausende PDF-Dokumente aus Jahren der Verwaltungsarbeit, die nicht barrierefrei sind. Moderne Tools können diese automatisch in zugängliche Formate umwandeln.
Fazit: Compliance als Chance begreifen
Das BFSG mag zunächst als weitere Regulierungslast erscheinen. Doch wer die Anforderungen als Chance begreift, profitiert mehrfach:
- Rechtssicherheit: Keine Bussgelder, keine Abmahnungen
- Bürgerzufriedenheit: Weniger Frustration, weniger Beschwerden
- Zukunftssicherheit: Heute investieren, morgen nicht nachruesteb
- Imagegewinn: Moderne, buergernahe Verwaltung
Die demografische Entwicklung macht Barrierefreiheit ohnehin zum Gebot der Stunde. Wer heute handelt, ist morgen vorbereitet.