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    Best Practices
    1. Februar 202618 min Lesezeit

    Leichte Sprache auf Behörden-Websites: Praxisleitfaden 2026

    Wie Kommunen Leichte Sprache planbar einführen: wichtige Inhalte priorisieren, Entwürfe fachlich prüfen und Freigaben sauber dokumentieren.

    Regelmäßiger Befund

    Monitoring- und Prüfberichte zeigen immer wieder Barrierefreiheits-Mängel auf öffentlichen Websites. Für Kommunen ist Leichte Sprache deshalb kein Nebenthema, sondern ein prüfbarer Teil der digitalen Grundversorgung.

    Leichte Sprache ist keine freiwillige Zusatzleistung, sondern seit über einem Jahrzehnt gesetzliche Pflicht. Die BITV 2.0 fordert bereits seit 2011, dass öffentliche Stellen wesentliche Inhalte ihrer Websites in Leichter Sprache bereitstellen müssen.

    Die Gründe für die Lücke sind nachvollziehbar: Leichte Sprache zu erstellen ist aufwendig, erfordert spezielles Know-how und kostet – bei professionellen Übersetzungsbüros – schnell 150 bis 200 Euro pro Seite. Bei einer durchschnittlichen Kommunalwebsite mit 200 oder mehr Unterseiten summiert sich das auf fünfstellige Beträge.

    Assistierende Werkzeuge können erste Fassungen schneller vorbereiten. Trotzdem bleiben fachliche Prüfung, redaktionelle Verantwortung und die Freigabe durch die öffentliche Stelle nötig.

    1. Das Problem: Warum Kommunen bei Leichter Sprache scheitern

    Die Wissenslücke

    In vielen Kommunalverwaltungen fehlt schlicht das Wissen darüber, was Leichte Sprache eigentlich ist. Viele verwechseln sie mit einfacher Sprache oder bürgernaher Sprache. Dabei folgt Leichte Sprache einem klar definierten Regelwerk mit präzisen Vorgaben zu Satzbau, Wortlänge, Zeilenumbrüchen und visueller Gestaltung.

    Die Ressourcenknappheit

    Kommunale Verwaltungen arbeiten chronisch am Limit. Die IT-Abteilung kämpft mit der Digitalisierung, die Öffentlichkeitsarbeit mit Social Media. Für ein Sonderprojekt Leichte Sprache fehlen die personellen Kapazitäten – und oft auch das Budget für externe Dienstleister.

    Das Skalierungsproblem

    Selbst Kommunen, die den Einstieg geschafft haben, stehen vor einem strukturellen Problem: Leichte Sprache lässt sich nicht skalieren. Jede neue Seite, jede Aktualisierung, jedes neue PDF muss erneut übersetzt werden. Bei dynamischen Websites wird die Pflege zum Fass ohne Boden.

    2. Was ist Leichte Sprache? Definition und Abgrenzung

    Leichte Sprache ist eine stark vereinfachte Form der deutschen Sprache, die speziell für Menschen mit Lernschwierigkeiten entwickelt wurde. Sie folgt einem festen Regelwerk, das vom Netzwerk Leichte Sprache e.V. definiert wird.

    Die wichtigsten Regeln

    • Kurze Sätze: Maximal ein Gedanke pro Satz, idealerweise nicht mehr als 8-12 Wörter.
    • Einfache Wörter: Keine Fremdwoerter, keine Fachbegriffe, keine Abkuerzungen.
    • Aktive Sprache: "Das Formular wird ausgefüllt" wird zu "Sie füllen das Formular aus."
    • Klare Struktur: Jeder Satz beginnt auf einer neuen Zeile. Absätze gliedern den Text.
    • Visuelle Unterstützung: Bilder und Symbole ergänzen den Text und erleichtern das Verständnis.

    Wichtige Unterscheidung

    Leichte Sprache vs. Einfache Sprache: Während Leichte Sprache einem strengen Regelwerk folgt und für Menschen mit kognitiven Einschränkungen optimiert ist, ist Einfache Sprache ein weniger formalisiertes Konzept für allgemeine Verständlichkeit. Die BITV 2.0 fordert explizit Leichte Sprache, nicht Einfache Sprache.

    Wer profitiert von Leichter Sprache?

    Die Zielgruppe ist größer, als viele denken:

    Menschen mit Demenz

    Rund 1,8 Millionen Menschen in Deutschland

    Nicht-Muttersprachler

    Verstehen Leichte Sprache besser als Behördendeutsch

    Ältere Menschen

    Mit zunehmendem Alter lässt die Texterfassung nach

    Geringe Lesekompetenz

    6,2 Millionen Erwachsene können nicht richtig lesen

    Insgesamt profitieren schätzungsweise 10 bis 15 Millionen Menschen in Deutschland von Leichter Sprache. Das sind mehr Einwohner als Nordrhein-Westfalen hat.

    3. Gesetzliche Anforderungen: Was Kommunen umsetzen müssen

    Leichte Sprache ist für Behörden keine Option, sondern Pflicht. Die rechtlichen Grundlagen sind klar – auch wenn viele Kommunen sie ignorieren.

    BITV 2.0: Die zentrale Vorschrift

    Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 gilt für alle öffentlichen Stellen – von Bundesministerien bis zur kleinsten Gemeindeverwaltung.

    Paragraph 4 fordert konkret, dass auf der Startseite folgende Informationen in Leichter Sprache bereitgestellt werden müssen:

    • Informationen über die wesentlichen Inhalte der Website
    • Hinweise zur Navigation
    • Informationen über die wichtigsten Aufgaben und Zustaendigkeiten

    Die Barrierefreiheitserklärung

    Jede öffentliche Website muss eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. Wer keine Leichte Sprache anbietet, muss das offiziell erklären und begründen. Die Ausrede "unverhältnismäßige Belastung" wird kritisch geprüft – besonders wenn einfachere organisatorische oder technische Schritte möglich sind.

    4. Manuell vs. KI: Der große Kostenvergleich

    Variante 1: Professionelle Übersetzungsbueros

    Der klassische Weg: Übersetzer wandelt Text um, Pruefgruppe testet, Text wird finalisiert.

    Kosten: 150-200 Euro pro Normseite

    Rechenbeispiel: 50 Seiten Erstübersetzung = 9.000 Euro
    + 10 Seiten/Monat Aktualisierung = 1.800 Euro/Monat = 21.600 Euro/Jahr

    Variante 2: Assistierter Entwurfsprozess

    Assistierende Sprachmodelle können erste Entwürfe nach Regeln für Einfache oder Leichte Sprache vorbereiten. Die Qualität hängt vom Ausgangstext, den Vorgaben und der anschließenden fachlichen Prüfung ab.

    Planbarer Einstieg statt Seiten-Freiflug

    Erstfassung, Review und Freigabe sollten als klarer Ablauf geplant werden.

    Die Einordnung

    Der wirtschaftliche Vorteil entsteht nicht automatisch durch ein Tool, sondern durch klare Priorisierung, weniger Leerlauf zwischen Entwurf und Review sowie sauber dokumentierte Wiederholprozesse.

    Der Zeitfaktor

    Neben den Kosten spielt auch die Zeit eine entscheidende Rolle:

    Manuell

    5-10 Werktage pro Text. Bei 50+ Seiten mehrere Monate.

    Assistiert

    Erste Fassungen schneller erstellen, danach gezielt prüfen und freigeben.

    5. So funktionieren assistierte Leichte-Sprache-Entwürfe

    Die Technologie

    • Regelbasiertes Prompting: Das vollständige Regelwerk des Netzwerks Leichte Sprache ist integriert.
    • Beispielgestütztes Lernen: Training mit Tausenden professioneller Leichte-Sprache-Übersetzungen.
    • Automatische Qualitätskontrolle: Prüfung auf Satzlänge, Wortlänge, Passivkonstruktionen und mehr.

    Ein Beispiel aus der Praxis

    Originaltext (Behördendeutsch):

    "Die Beantragung eines Personalausweises setzt die persönliche Vorsprache des Antragstellers bei der zuständigen Personalausweisbehörde voraus. Hierbei sind ein aktuelles biometrisches Lichtbild sowie gegebenenfalls der bisherige Personalausweis vorzulegen."

    VoxDrop-Übersetzung (Leichte Sprache):

    Sie brauchen einen neuen Personal-Ausweis?

    Dann müssen Sie persönlich zum Bürger-Amt kommen.

    Bringen Sie bitte mit:

    • Ein neues Foto von Ihrem Gesicht
    • Ihren alten Personal-Ausweis (wenn Sie einen haben)

    6. Der 5-Schritte-Plan: So führt Ihre Kommune Leichte Sprache ein

    1

    Bestandsaufnahme (Woche 1)

    Erstellen Sie eine Liste aller Seiten und kategorisieren Sie nach Wichtigkeit:

    • Priorität A: Startseite, Kontakt, Navigation, Top-10 meistbesucht
    • Priorität B: Bürgerdienste mit hohem Aufkommen
    • Priorität C: Alle weiteren Inhalte
    2

    Tool-Entscheidung (Woche 2)

    Für die meisten Kommunen: Entwurfswerkzeug für wiederkehrende Inhalte, menschliche Prüfung für rechtlich, fachlich oder politisch kritische Texte.

    3

    Pilotphase mit Priorität A (Woche 3-4)

    Starten Sie mit den wichtigsten Seiten: Startseite der Leichte-Sprache-Rubrik, Navigation, die 5 meistbesuchten Bürgerservice-Seiten, Kontaktseite. Sammeln Sie Feedback.

    4

    Rollout auf Priorität B und C (Woche 5-8)

    Arbeiten Sie seitenweise mit Review-Liste. Achten Sie auch auf Navigation, Formulare und wichtige PDFs.

    5

    Laufende Pflege etablieren (dauerhaft)

    Definieren Sie klare Verantwortlichkeiten: Wer aktualisiert? Welcher Workflow bei neuen Inhalten? Wie oft werden bestehende Inhalte geprüft?

    Häufige Fehler vermeiden

    Fehler 1: Nur die Startseite uebersetzen

    Eine Leichte-Sprache-Version, die nach der Startseite endet, frustriert Nutzer mehr, als sie hilft.

    Fehler 2: Leichte Sprache verstecken

    Der Link muss prominent auf der Startseite sein – nicht im Footer oder einer Unterseite.

    Fehler 3: Texte nie aktualisieren

    Veraltete Informationen in Leichter Sprache sind ein No-Go. Aktualisierungen müssen beide Versionen betreffen.

    Fehler 4: Keine Rückmeldung einholen

    Ein einfacher Feedback-Button kann Wunder wirken bei der kontinuierlichen Verbesserung.

    Fazit: Leichte Sprache ist machbar – mit der richtigen Technologie

    Leichte Sprache auf Behörden-Websites ist seit über einem Jahrzehnt gesetzliche Pflicht. Kosten und Aufwand bleiben real. Sie lassen sich aber besser steuern, wenn Inhalte priorisiert, Entwürfe nachvollziehbar geprüft und Freigaben dokumentiert werden.

    Wichtiger noch: Es geht hier nicht nur um Compliance. Es geht um 10 bis 15 Millionen Menschen in Deutschland, die ohne Leichte Sprache von wichtigen Informationen ausgeschlossen sind. Menschen, die ein Recht darauf haben, zu verstehen, was ihre Gemeinde tut.

    Die Technologie ist da. Das Regelwerk ist klar. Die rechtliche Pflicht besteht. Es gibt keinen Grund mehr zu warten.

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